Elterngeld

Liebe Zwillingseltern, eine Freundin von mir machte mich auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen: L 12 EG 26/08) zum Elterngeld aufmerksam. Danach ist Eltern von Zwillingen, wobei Mutter und Vater gleichzeitig zuhause waren, für jedes Kind Elterngeld zugesprochen worden und zwar zwölf Monate für das eine und weitere zwei Monate für das jeweils andere Kind. Wir haben nun einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X hinsichtlich unserer Elterngeldbescheide gestellt und auch für den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld beantragt. Die Elterngeldstelle hat unsere Anträge zur Kenntnis genommen und vorgeschlagen, die Entscheidung darüber ruhen zu lassen, bis das Bundessozialgericht abschließend über die Fragestellung entschieden hat. So wahren wir ggf. unsere Ansprüche auf höheres Elterngeld. Vielleicht ist das für den einen oder die andere für euch ja auch von Interesse…

Einen Kommentar schreiben